Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Diesen Spruch haben die meisten Menschen sicherlich schon einmal gehört. Und die Realität sieht leider auch genauso aus. Denn selbst, wenn man im Recht ist und es eigentlich auf den ersten Blick auch gar keinen Zweifel daran gibt, heißt das noch lange nicht, dass man auch Recht bekommt. Und dabei spielt es auch keine Rolle, um was für ein Rechtsgebiet es geht. Denn oftmals kann man nur mithilfe eines Anwalts das eigene Recht durchsetzen, manchmal sogar nur vor Gericht. Kleinigkeiten können da schon einmal in große Dimensionen ausufern. Dennoch sollte man immer versuchen, das eigene Recht durchzusetzen und am Ende Recht zu bekommen.

Wer im Recht ist, bekommt nicht automatisch Recht!

Recht haben und Recht bekommen. Dieses Thema ist oft ein Grund für Gerichtsverfahren. Vor allem im Zivilrecht gehen diese beiden Situationen manchmal weit auseinander. Ob im Mietrecht, im Sachenrecht, im Familienrecht, im Erbrecht oder im allgemeinen oder besonderen Vertragsrecht, im Zivilrecht liegen Anspruchsbegehren und die Durchsetzung manchmal weit auseinander, auch wenn man im Recht ist. Ohne einen Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet geht da dann oft gar nichts. Um aber auch auf Nummer sicher zu gehen, sollte man nicht unbedingt einfach irgendeinen Anwalt aus den gelben Seiten nehmen. Besser ist da vielleicht, auf eine Anwalts-Empfehlung beispielsweise von Freunden, Bekannten oder der Familie zurückzugreifen und sich dann an den jeweiligen empfohlenen Anwalt zu wenden. Schließlich möchte man sein Recht ja auch bekommen und nicht nur wissen, dass man Recht hat.

Empfehlungen auch außerhalb des Zivilrechts einholen

Aber nicht nur, wenn man im Bereich des Zivilrechts einen Anwalt braucht, ist es sinnvoll, auf Empfehlungen von Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern zu hören. Auch bei anderen Verfahren wie im Strafrecht oder im öffentlichen Recht ist es sinnvoll, sich immer an einen empfohlenen Anwalt zu wenden, um das eigene Recht durchzusetzen.